Aufstiegs-/Betriebserlaubnis

 

Unsere aktuell gültige (Stand Juli 2024) Aufstiegs- und Betriebserlaubnis erlaubt den Betrieb von Flugmodellen im nachfolgend beschriebenen Umfang:

  1. Aufstieg von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotoren bis max. 12 kg Gesamtmasse.

  2.  Aufstieg von Flugmodellen mit Kolbenverbrennungsmotoren bis max. 12 kg Gesamtmasse. Es dürfen maximal drei Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden, die einen Schallpegel von 72 dB(A)/25 m je Modell nicht überschreiten. Werden maximal zwei Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor gleichzeitig betrieben, erhöht sich der maximal zulässige Schallpegel je Modell auf 74 dB(A)/25 m, wird maximal ein Flugmodell dieser Art betrieben, erhöht sich der maximal zulässige Schallpegel des Modells auf 77 dB(A)/25 m.

  3. Aufstieg von Flugmodellen mit Turbinenantrieb (Hubschrauber) bis max. 12 kg Gesamtmasse. Es dürfen maximal zwei Flugmodelle mit Turbinenantrieb (Hubschrauber) gleichzeitig betrieben werden, die einen Schallpegel von 83 dB(A)/25 m je Modell nicht überschreiten. Wird maximal ein Flugmodell mit Turbinenantrieb betrieben, erhöht sich der maximal zulässige Schallpegel des Modells auf 86 dB(A)/25 m.
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