Aufstiegs-/Betriebserlaubnis
Unsere aktuell gültige (Stand Juli 2024) Aufstiegs- und Betriebserlaubnis erlaubt den Betrieb von Flugmodellen im nachfolgend beschriebenen Umfang:
- Aufstieg von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotoren bis max. 12 kg Gesamtmasse.
- Aufstieg von Flugmodellen mit Kolbenverbrennungsmotoren bis max. 12 kg Gesamtmasse. Es dürfen maximal drei Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden, die einen Schallpegel von 72 dB(A)/25 m je Modell nicht überschreiten. Werden maximal zwei Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor gleichzeitig betrieben, erhöht sich der maximal zulässige Schallpegel je Modell auf 74 dB(A)/25 m, wird maximal ein Flugmodell dieser Art betrieben, erhöht sich der maximal zulässige Schallpegel des Modells auf 77 dB(A)/25 m.
- Aufstieg von Flugmodellen mit Turbinenantrieb (Hubschrauber) bis max. 12 kg Gesamtmasse. Es dürfen maximal zwei Flugmodelle mit Turbinenantrieb (Hubschrauber) gleichzeitig betrieben werden, die einen Schallpegel von 83 dB(A)/25 m je Modell nicht überschreiten. Wird maximal ein Flugmodell mit Turbinenantrieb betrieben, erhöht sich der maximal zulässige Schallpegel des Modells auf 86 dB(A)/25 m.